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Statement: Distart kooperiert nicht mit AEZ-Beratungen!

Statement: Distart kooperiert nicht mit AEZ-Beratungen!

 

Unternehmensberatungen wie BG Digital ("Bildungsgutschein Digital") und Bildungsgutschein-Online haben mittlerweile auf dem digitalen Werbemarkt im Bereich der geförderten Weiterbildungen Fuß gefasst. Sie bewerben aggressiv das Qualifizierungschancengesetz und den damit verbunden Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) auf eine Art und Weise, die wir nicht unterstützen wollen oder werden.

Leider mussten wir feststellen, dass diese Anbieter gegenüber Interessenten behaupten, sie kooperieren mit uns. 

Die Distart Education GmbH hält zur Zeit eine starke Marktposition im Bereich der – über den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur geförderten – Beschäftigtenqualifizierung, weshalb eine solche Aussage auf den ersten Blick als nachvollziehbar erscheinen kann. 

Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen und klarstellen, dass wir mit den genannten oder damit vergleichbaren Unternehmen in keinerlei Verbindung stehen oder standen. Darüber hinaus distanzieren wir uns von den besagten aggressiven und unseriösen, AEZ-fokussierten Werbetaktiken.

Sollten wir noch einmal von Interessenten unserer Weiterbildungen erfahren, dass ein solcher Anbieter fälschlicherweise behauptet, mit uns zu kooperieren, werden wir entsprechende rechtliche Schritte einleiten.

In der Vergangenheit wurden wir bereits von solchen Anbietern angefragt und haben unsere Position klar gemacht: Werbebotschaften, die explizit oder gar ausschließlich auf den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) abzielen und die eigentliche Beschäftigtenqualifizierung als “notwendiges Übel” betrachten, entsprechen weder unserem Anspruch als zertifizierter Träger noch unseren Werten als modernes digitales Bildungsunternehmen.

 

Beispiele 

 

BG Digital

→ Werbeanzeige und die passende Landing Page dazu – leider ein reiner AEZ-Fokus!

 

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→ Werbeanzeige mit passender Landingpage von Philipp Knorr (Firmenfördermittel.de), in der ausschließlich mit „100% Lohnkostenzuschuss“ geworben wird – davon distanzieren wir uns als Bildungsträger!

 

 

Absage bei kooperationsanfragen

 

In der Vergangenheit wurden wir bereits von solchen Anbietern angefragt und haben unsere Position klar gemacht: Werbebotschaften, die explizit oder gar ausschließlich auf den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) abzielen und die eigentliche Beschäftigtenqualifizierung als "notwendiges Übel" betrachten, entsprechen weder unserem Anspruch als zertifizierter Träger noch unseren Werten als modernes digitales Bildungsunternehmen.

 

→ Unsere E-Mail-Antwort auf die Anfrage einer AEZ-fokussierten Unternehmensberatung


 

Warum bewerben diese Unternehmen überhaupt das Qualifizierungschancengesetz?

 

Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen ist das eines Vermittlers.

Das heißt, die Unternehmen nehmen sowohl vom Bildungsträger eine Vermittlungsprovision und in einigen Fällen noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von bürokratischen Unterlagen von Interessenten. Ein Risiko für diese Anbieter ist hierbei kaum vorhanden.

 


Grafik AEZ-Vermittler

 

Im Detail besteht die Vermittlungsdienstleistung aus folgendem:

  1. Einer Einführung in das Qualifizierungschancengesetz – diese Aufgabe übernehmen jedoch üblicherweise die Angestellten der Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit und die Bildungsträger – und das kostenfrei.
  2. Einer Erklärung, wie der AEZ zu erhalten ist und wie mit möglichst wenig Aufwand eine solche "Mitarbeiterförderung" stattfinden kann.
  3. Der Definition von groben Punkten, die während der "Mitarbeiterförderung" gelernt werden können und mit welchen Bildungsträgern sie kooperieren.
  4. Ggf. das Einholen von Erhebungsbögen und Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen, wofür dann gern eine zusätzliche Gebühr genommen wird. Wir und andere Bildungsträger unterstützen übrigens kostenfrei beim korrekten Ausfüllen der Unterlagen.

 

Wir distanzieren uns von der Textakademie GmbH

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Behauptungen, dass der Bildungsträger Textakademie GmbH und Distart kooperieren oder sogar zum selben Unternehmen gehören. Auch von solchen Behauptungen sowie von der Textakademie allgemein möchten wir uns hiermit offiziell und explizit distanzieren.

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→ Beispiel-Werbeanzeigen der „Texakademie“ und der Unternehmensberatung „Bildungsgutschein-Online“, die sich ausschließlich auf den AEZ fokussieren.

 

 

Coaching-Unternehmen springen auf den Zug auf

Neben den bereits genannten Unternehmens- und Fördermittelberatungen springen mittlerweile auch andere Coaching-Unternehmen und Marketingagenturen auf den Zug der geförderten Weiterbildung auf und lassen sich selbst als AZAV-Bildungsträger zertifizieren. Grundlegend begrüßen wir legitime und ernstzunehmende Konkurrenz in unserer Branche, da sie auch für uns den Ansporn bilden, unsere Leistung gegenüber den Teilnehmenden kontinuierlich zu verbessern. Unlautere Verkaufsstrategien, die dem Ruf aller Bildungsträger schaden, werden wir allerdings nicht kommentarlos hinnehmen.

Einige Anbieter behaupten in ihren Veröffentlichungen wörtlich, dass es möglich sei, eine Vollzeit-Weiterbildung, die entsprechend genehmigt und durchgeführt werden muss, mit einem täglichen Aufwand von nur 30 bis 60 Minuten zu absolvieren. Dabei würden angeblich dennoch die vollen 75% AEZ gewährt, was dem Unternehmen mit minimalem Aufwand unverhältnismäßig viel Liquidität verschafft.

⚠️ Das ist nicht der Sinn des Qualifizierungschancengesetzes!
 
 
 

 

Im verlinkten YouTube-Video eines Anbieters wird mit 30 bis 60 Minuten Zeitaufwand pro Tag geworben. Das Thumbnail trumpft mit "75% Mitarbeiter-Kosten geschenkt" auf.

 

Wofür ist das Qualifizierungschancengesetz gedacht?

 

  • Kurz: Sinn und Zweck des Gesetzes ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung für den deutschen Arbeitsmarkt sinnstiftend fortzubilden und dabei zu fördern – deshalb nennt sich das Resultat auch "Beschäftigtenqualifizierung". 
  • Der Arbeitsentgeltzuschuss kompensiert den daraus resultierenden Arbeitsausfall, da eine Voraussetzung für die Förderung ist, die Weiterbildung während der Arbeitszeit durchzuführen. Der AEZ ist somit ein wichtiger Bestandteil der praktischen Umsetzung des Qualifizierungschangensetzes.
  • Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeiter überhaupt erst arbeitslos / arbeitssuchend werden und der Mitarbeiter bereits während einer Beschäftigung seine Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt steigert. Das Ergebnis sind fortlaufende Zahlungen in die Sozialkasse durch das Gehalt des Arbeitnehmers – ein Win-Win für alle Parteien. Essenziell ist jedoch der sorgsame und verantwortungsvolle Umgang mit dieser Förderung.
  • Alle relevanten Informationen hierzu sind zu finden auf der Webseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive 

Wir sind gern für ihre fragen da!

Bei Fragen zu dieser Thematik unterstützen wir Sie gerne jederzeit. Sollten Sie zudem sehen, dass ein solches Unternehmen mit unserem Namen wirbt, bitten wir Sie, uns dies direkt mitzuteilen. Schicken Sie einfach eine Mail an qm@distart.de und wir melden uns bei Ihnen.

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