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4 Min. Lesezeit

Social Media und Datenschutz – Das muss Dein Unternehmen wissen

Social Media und Datenschutz – Das muss Dein Unternehmen wissen

Wenn Dein Unternehmen sich in den sozialen Medien präsentiert, darfst Du einen wichtigen Aspekt nicht vergessen: Datenschutz. Der Umgang mit Daten von Social-Media-Nutzern wird in Deutschland vor allem von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Daten Deiner Follower und Fans ist deshalb nicht nur Vertrauenssache – unrechtmäßige Datenerhebungen können genauso juristische Folgen nach sich ziehen.

Die Regelungen der DSGVO können auf den ersten Blick unübersichtlich erscheinen. Wir zeigen Dir deshalb, wie Du Deinen Social-Media-Auftritt datenschutzkonform gestalten kannst.

Wichtig: Datenschutz in sozialen Netzwerken

Datenschutz und Social Media – wie hängen diese zwei Dinge eigentlich zusammen? In den sozialen Netzwerken verschwimmen die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Raum: Täglich teilen Millionen Nutzer persönliche Informationen, Gedanken und Momente auf digitalen Plattformen. Diese Plattformen sind wiederum darauf ausgelegt, Nutzerdaten zu sammeln und zum Beispiel für Werbezwecke zu verwerten.

Sobald Dein Unternehmen einen Social-Media-Auftritt hat, ist es automatisch Teil dieser Plattform. Denn die Daten entstehen ja erst aus den Interaktionen Deiner Follower mit Deinen Posts. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und spricht deshalb von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen sozialen Netzwerken und Unternehmensprofilen. Folglich müssen Unternehmen eine Datenschutzerklärung abgeben und die Nutzer auch darauf hinweisen.

Der sorgfältige Umgang mit Nutzerdaten ist nicht nur ein ethisches Gebot im Sinne nachhaltiger Kundenbeziehungen, sondern ganz klar gesetzlich geregelt. In Deutschland und der EU gilt seit 2018 die Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO, die wir uns hier etwas näher anschauen.


Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt in der EU, also auch in Deutschland, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Die DSGVO soll die Rechte natürlicher Personen schützen und gleichzeitig den Datenverkehr in der EU vereinheitlichen.

Das Besondere: Die DSGVO betrifft die Daten sämtlicher EU-Bürger und zieht somit auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union in die Verantwortung, sobald sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten – das Gesetz ist also ein globaler Game Changer in Sachen Datenschutz.

Die DSGVO schützt die Privatsphäre der Bürger und stellt sicher, dass Unternehmen die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten ernst nehmen. Insbesondere Artikel 5 der DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nur auf faire, transparente und zweckmäßige Weise verarbeitet werden dürfen.

So bleibt Dein Unternehmen datenschutzkonform

Datenschutz in der EU ist kompliziert: Die DSGVO umfasst 99 Artikel, die festlegen, wie Nutzerdaten verarbeitet werden dürfen. Damit Du nicht den gesamten Gesetzestext durchgehen musst, haben wir hier in Kürze die wichtigsten Regelungen zum Datenschutz in Social Media zusammengefasst.

Mache alle relevanten Datenschutzinformationen zugänglich

Transparenz ist bei der DSGVO das A und O: Informiere Nutzer klar und deutlich, welche Daten Du von ihnen erhebst und wofür diese Daten verwendet werden. Gemäß Artikel 12 der DSGVO müssen Informationen, die die Verarbeitung betreffen, „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ übermittelt werden. Dazu gehört auch, dass Nutzer Anfragen zur Verarbeitung ihrer Daten an Dich stellen dürfen und Du die Daten auf Verlangen zur Verfügung stellen musst.

Kläre über gemeinsame Verantwortlichkeit auf

Das ist die Idee hinter der DSGVO: Die Betreiber der Plattformen müssen die Datenschutzbestimmungen unbedingt einhalten. Da sie aber ihre Daten erst durch Interaktionen der Nutzer mit anderen Profilen erhalten, sind somit auch die einzelnen Profilbetreiber in der Pflicht.

Der Gesetzgeber spricht hier von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen den Betreibern der Plattformen und denjenigen Unternehmen, die sich auf diesen Plattformen präsentieren. Diese Überschneidung der Verantwortlichkeiten unterscheidet sich von Plattform zu Plattform, sollte aber für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und in der  Datenschutzerklärung Deines Unternehmens festgesetzt werden.

Baue unbedingt ein Impressum ein

Ein Impressum ist nicht nur eine Option, sondern eine rechtliche Anforderung. Aus dem Impressum gehen nicht nur die Anschrift und Kontaktdaten Deines Unternehmens hervor – ein DSGVO-konformes Impressum klärt Nutzer außerdem darüber auf, auf welche Weise Du ihre Daten verarbeitest.

Seit 2007 gelten auch E-Mails als Geschäftsbriefe. Wenn Du über Deine Social-Media-Kanäle zum Beispiel auf Deinen E-Mail-Newsletter verweist, musst Du mindestens die erste E-Mail (den sogenannten Erstkontakt) mit einer DSGVO-konformen E-Mail-Signatur versehen: Ähnlich wie ein Impressum umfasst die E-Mail-Signatur die Daten Deines Unternehmens und klärt darüber auf, wie Dein Unternehmen Nutzerdaten verarbeitet.

Datenschutz in den verschiedenen Netzwerken

Jedes Deiner Unternehmensprofile muss mindestens einen Link zu Deiner Datenschutzerklärung aufweisen. Auf Facebook geht das relativ einfach: Dort kannst Du unter dem Reiter „Weitere Infos“ auf Deinem Profil den entsprechenden Link einfügen. Auf YouTube kannst Du unter „Kanalinfo“ direkt einen Link zu Deinem Impressum und Deiner Datenschutzerklärung platzieren.

Instagram macht es Dir da schon schwerer: Der einzige Ort, an dem Du einen Link einfügen kannst, ist die sogenannte „Bio“, also das kleine Textfeld unterhalb des Profilbilds. Der Trick: Du kannst Dir einen eigenen Linktree bauen, den Du auf der Bio verlinkst und der wiederum mehrere Links umfasst. Einer der Links führt dann zu Deiner Datenschutzerklärung.

Social Media Marketing und Datenschutz – Das ist erlaubt

Gutes Social Media Marketing hängt davon ab, wie Du die Daten auswertest und analysierst, die Dir die jeweiligen Plattformen zur Verfügung stellen. Wenn es um Ad-Tracking geht, also die Auswertung Deiner Werbeanzeigen, kommt dabei meistens Google Analytics zum Einsatz – und Google ist ein Unternehmen, das bisher nicht gerade positiv in Sachen Datenschutz aufgefallen ist. 

Doch natürlich gelten auch beim Tracking von Werbeanzeigen die Bestimmungen der DSGVO: Die für Dich relevanten Daten dürfen nur nach einer Einwilligung der Nutzer erhoben werden. Das ist ganz klar in Artikel 6 der DSGVO geregelt. Mit ein paar Einstellungen kannst Du Google Analytics aber auch DSGVO-konform nutzen.

So musst Du zum Beispiel die Anonymisierung der IP-Adresse aktivieren, damit die Aktivitäten der Nutzer keiner konkreten IP-Adresse zugeordnet werden können. Außerdem musst Du Deine Datenschutzerklärung dahingehend anpassen, dass Nutzer über das Tracking aufgeklärt werden und dass Google als Auftragnehmer im „Zusatz zur Datenverarbeitung“ genannt wird.

Datenschutz und Social Media richtig angehen

Du siehst: Datenschutz ist ein komplexes Feld und oft kommt es zu unabsichtlichen Datenschutzverletzungen, die rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Um Deinen Social-Media-Auftritt DSGVO-konform zu gestalten, setzt Du am besten auf ein Social-Media-Team, das sich auskennt. In unserem Weiterbildungsprogramm machen wir Deine Mitarbeiter in nur wenigen Monaten fit für die sozialen Medien. Die Kosten für diese Ausbildung werden vom Staat gefördert. Wir erklären Dir, wie.

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Fazit

Mit einer Datenschutzerklärung zeigst Du Deinen Kunden nicht nur, dass Du ihre Privatsphäre respektierst, sondern hältst Dich gleichzeitig an geltendes EU-Recht: Die DSGVO gibt ganz klar vor, wie Deine Datenschutzerklärung auszusehen hat und welche Aspekte der Datenverarbeitung Du beachten musst. Die Nutzer müssen dabei zu jeder Zeit nachvollziehen können, wie ihre Daten verarbeitet werden. 

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