Statement: Distart kooperiert nicht mit AEZ-Beratungen!
Unternehmensberatungen wie BG Digital ("Bildungsgutschein Digital") und Bildungsgutschein-Online haben mittlerweile auf dem digitalen Werbemarkt im...
3 Min. Lesezeit
Sharon Geißler : 19.10.23 10:00
Die Welt hat sich noch nie so schnell weiterentwickelt wie heute: Industrialisierung, Globalisierung, Umweltschutz, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bestimmen unsere Zeit und bringen gänzlich neue Herausforderungen für die Menschheit mit sich. Mit dem Qualifizierungschancengesetz möchte die Bundesregierung Arbeitnehmern ermöglichen, sich diesem Wandel anzupassen und fördert entsprechende Weiterbildungen.
Eine Welt im Wandel bedeutet einerseits immer neue Chancen – andererseits bedeutet sie aber genauso, dass Bestehendes vergänglich ist. Früher sichere Arbeitsplätze fallen heute weg. Mit Hilfe der Digitalisierung automatisieren Unternehmen repetitive Tätigkeiten, um ihre Ressourcen zu schonen und mehr in strategisch wertvolle Aufgaben investieren zu können. Wer einen solchen Arbeitsplatz verliert und nicht sofort eine neue Arbeitsstelle findet, hat letztlich zwei Möglichkeiten: den Weg in die Arbeitslosigkeit oder aber Weiterbildungen, um neue Perspektiven in der Arbeitswelt zu gewinnen.
Hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz: BMAS) hat es zum 1. Januar 2019 als Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung eingeführt und fußt im Wesentlichen auf drei Maßnahmen.
Zusammengefasst ist das Qualifizierungschancengesetz damit eine Maßnahme der Bundesregierung, mehr Menschen in der Beschäftigung zu halten und die Zahl der Arbeitslosen damit zu reduzieren. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld sinken, wodurch die Beitragszahler geringere Versicherungsbeiträge zahlen müssen und die Steuereinnahmen durch die beschäftigten Arbeitnehmer steigen.
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich gleichzeitig an Arbeitnehmer und Arbeitgeber – beide Seiten profitieren von der Förderung durch die Bundesregierung. Die Arbeitgeber erhalten qualifizierteres Personal, die Arbeitnehmer erhöhen ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt. Die finanzielle Unterstützung durch das BMAS wird aus diesem Grund immer von beiden Parteien gemeinsam beantragt.
Nicht jedes Unternehmen kann für jede Weiterbildung staatliche Förderungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes beantragen. Stattdessen gibt es bestimmte Anforderungen, die dafür erfüllt sein müssen.
Die Voraussetzungen für Förderungen lauten:
Das Gesetz ist so ausgelegt, dass Unternehmen nicht einfach eine staatliche Förderung für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhalten. Vielmehr geht es darum, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens einerseits, vor allem aber die Zukunftsfähigkeit des Arbeitnehmers andererseits zu erhöhen. Die o. g. Voraussetzungen schützen davor, dass die Förderung für andere Zwecke missbraucht wird.
Das Qualifizierungschancengesetz sieht je nach Unternehmen und Situation des Arbeitnehmers unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung vor. Die größtmögliche Förderung ist für Unternehmen mit einer Größe von bis zu neun Mitarbeitern möglich: Hier werden bis zu 100 % der Kosten der Weiterbildung übernommen sowie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während dieser – d. h. solange die Weiterbildung läuft, übernimmt der Staat den Großteil des Lohns. Hat der Arbeitnehmer keine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Schwerbehinderung, werden sogar 100 % des Arbeitsentgelts übernommen.
Aber schauen wir uns die Höhe der Förderungen im Detail an.
Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern (Update 01.04.2024):
Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern (Update 01.04.2024):
Unternehmen mit ab 500 Mitarbeitern (Update 01.04.2024):
Die Förderungen zeigen die Natur des Gesetzes – die Ermächtigung von Menschen, langfristig am Berufsleben teilzuhaben. Es unternimmt den Versuch, mögliche Einschränkungen aufgrund eines fehlenden Abschlusses, einer Behinderung oder aber schwieriger Prognosen für die Zukunftsfähigkeit eines Berufs durch entsprechende Fördermittel auszugleichen.
Stand: 01. April 2024
Für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen spielen die sozialen Medien eine entscheidende Rolle. Wer in Kontakt mit potentiellen Kunden oder Bewerbern treten möchte, muss als Marke heute auf Social Media aktiv sein – ganz gleich, ob auf TikTok, LinkedIn oder YouTube. Wer auf diesen Plattformen punktet, kann wachsen. Wer sie ignoriert, droht, den Anschluss zu verlieren.
Sich mit Social Media auszukennen und zu wissen, wie Unternehmen von ihnen profitieren können, ist deshalb eine vielversprechende Fähigkeit für Arbeitnehmer. Unternehmen, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, erhalten deshalb Förderungen für Social-Media-Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter. Mit ihrer neu gewonnenen Expertise können Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern helfen, sich online zu positionieren und zu präsentieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und eine aussichtsreiche Zukunft vor sich zu haben.
Als zertifizierter Bildungsträger für Social-Media-Weiterbildungen ermöglichen wir es Deinem Unternehmen, Deine Mitarbeiter in einem mehrmonatigen Programm weiter- und zu einem Social-Media-Manager auszubilden. Dank des Qualifizierungschancengesetzes werden die Kosten für die Weiterbildung bis zu 100 % übernommen – und bis zu 75 % der Arbeitsentgelts Deiner Mitarbeiter.
Das Qualifizierungschancengesetz fördert Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um in einer Welt im Wandel am Puls der Zeit zu bleiben und sich stetig weiterzuentwickeln. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts übernommen. Distart ist ein zertifizierter Bildungsträger und bildet Deine Mitarbeiter zu echten Spezialisten im Social-Media-Management aus.
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