Lead Management: Definition, Vorteile, DSGVO | Distart
Wenn Interessenten zu Kunden werden, ist das keine Glückssache, sondern hat System: Lead Management begleitet potenzielle Kunden vom Erstkontakt bis...
3 Min. Lesezeit
Sharon Geißler
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11.08.25 16:03
Barrierefreiheit ist mehr als eine soziale Verpflichtung – sie wird für Unternehmen jetzt auch gesetzlich verpflichtend. Denn ab Juni 2025 greift das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) und verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sein müssen. Besonders für Online-Shops, Websites und mobile Anwendungen bedeutet das: jetzt handeln, um Bußgelder zu vermeiden und rechtzeitig compliant zu sein. In diesem Artikel erfährst Du, was das Gesetz konkret bedeutet, für wen es gilt und wie Du Deine digitalen Angebote anpassen musst.
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das im Rahmen der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) verabschiedet wurde. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben.
Das Gesetz betrifft unter anderem die folgenden digitalen Angebote:
Das BFSG schreibt vor, dass diese Produkte und Services bestimmten technischen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen müssen. Maßgeblich sind dabei die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vier zentrale Prinzipien definieren:
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, diese Prinzipien aktiv umzusetzen – nicht nur bei der Gestaltung neuer digitaler Produkte, sondern auch bei größeren Updates bestehender Angebote. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und mehr Inklusion im Alltag zu schaffen.
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Endkunden in der EU bereitstellen. Ziel ist es, diesen Zugang auch für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt zu ermöglichen. Betroffen sind Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen, darunter:
Das Gesetz betrifft insbesondere Produkte und Services, die für Verbraucher bestimmt sind – also nicht ausschließlich interne oder geschäftliche Zwecke erfüllen. Wichtig: Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit greift unabhängig von der Größe eines Unternehmens – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz), sofern diese keine eigene Software oder Hardware anbieten.
Unternehmen sollten ihre digitalen Angebote jetzt überprüfen, um mögliche Anpassungen rechtzeitig umzusetzen. Denn je nach Branche und Produktportfolio kann der Anpassungsaufwand erheblich variieren.
Wichtig: Das Gesetz betrifft nur Produkte und Services, die für Endkunden bestimmt sind. Reine B2B-Angebote, also Leistungen zwischen Unternehmen, sind nicht betroffen. Das heißt: Wer etwa eine Software für interne Nutzung oder rein geschäftliche Partner entwickelt, muss diese nicht zwingend barrierefrei gestalten. Dennoch lohnt sich auch im B2B-Bereich Barrierefreiheit als Wettbewerbsfaktor.
Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Bestehende Produkte müssen nicht sofort angepasst werden, solange sie unverändert weiterbetrieben werden. Spätestens bei größeren Relaunches oder Updates ist jedoch eine Anpassung erforderlich.
Für Websites und digitale Services bedeutet das: Wer nach dem Stichtag neue Inhalte oder Funktionen hinzufügt, muss diese barrierefrei gestalten. Daher sollten Unternehmen jetzt mit der Planung beginnen und technische sowie gestalterische Anforderungen prüfen.
Die größte Herausforderung für Unternehmen ist die praktische Umsetzung. Besonders Websites, Apps und E-Commerce-Plattformen müssen künftig den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen. Das umfasst u. a.:
Ein guter Startpunkt ist ein Barrierefreiheits-Audit durch spezialisierte Dienstleister. Auch Content-Management-Systeme wie WordPress oder TYPO3 bieten mittlerweile Plugins und Themes, die barrierefreie Gestaltung unterstützen.
Zusätzlich sollten Mitarbeiter aus den Bereichen Marketing, Design und IT geschult werden, um künftige Inhalte von Anfang an barrierefrei zu planen und umzusetzen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe, die über Websites hinaus gilt: Unternehmen müssen sämtliche digitalen Produkte und Kommunikationskanäle barrierefrei gestalten. Dazu gehören insbesondere:
Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen. Die Einhaltung wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft. Zudem drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände – besonders im Online-Handel ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Hinzu kommt ein Imageschaden: Wer Menschen mit Behinderung ausschließt, zeigt mangelnde Inklusion – ein Aspekt, der für viele Kunden und Partner zunehmend an Bedeutung gewinnt. Barrierefreiheit ist daher nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein ethisches und strategisches Thema.
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Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz ist mehr als eine juristische Pflicht: Es ist ein Aufruf zu mehr Inklusion im digitalen Raum. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung für alle Menschen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einleiten. Barrierefreiheit zahlt sich aus – gesellschaftlich, strategisch und wirtschaftlich.
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